Wurzelkanalbehandlung Nichts ist so gut wie Ihr eigener Zahn! Eine Wurzelkanalbehandlung erhält Ihren sensorisch und ästhetisch einmaligen Zahn!
Durch eine tiefe Karies oder einen Unfall kann sich ein Zahnnerv (die „Pulpa“) entzünden und nachfolgend absterben. Im akuten Zustand kann jedoch der Zahn in vielen Fällen noch gerettet werden. Eine Behandlung ist auch dann notwendig, wenn durch Zufall eine chronische Entzündung auf einem Röntgenbild entdeckt wird. Auch ein Zahn mit einer alten Wurzelfüllung kann sich erneut entzünden.
Bei der Behandlung nehmen wir uns viel Zeit und stellen durch Erfahrung, Sorgfalt und Fachkenntnis eine präzise Behandlung für Sie sicher. Durch aktuelle Methoden und Instrumente können wir die Prognose für erkrankte Zähne deutlich verbessern, auch wenn Sie bereits eine Wurzelkanalbehandlung erhalten haben und Ihr Zahn immer noch entzündlich reagiert.
Wurzelkanalbehandlungen gelten oft als besonders schmerzhafte und langwierige Behandlungen. Das ist bei einer guten Anästhesie (Betäubung) und einer Behandlung nach aktuellen wissenschaftlichen Standards nicht der Fall! Die konventionelle Methode führt jedoch häufig nicht zum langfristigen Erfolg.
„Nur was man sieht, kann man behandeln!“
Durch den Einsatz eines Dental-Mikroskops, hochflexibler Feilen und spezieller Techniken können wir heute in vielen Fällen auch Zähne „ohne Nerv“ mit sehr guter Prognose langfristig beschwerde- und entzündungsfrei erhalten, die vor einigen Jahren noch hätten entfernt werden müssen.
Mit Herrn Jan-Sebastian Sauer MSc haben wir einen erfahrenen Behandler, der zudem durch seine spezielle Ausbindung im Bereich der Endodontologie bei der Deutschen Gesellschaft für Endodontologie und zahnärztliche Traumatologie (DGET) und dem Verband deutscher zertifizierter Endodontologen (VDZE), zertifiziert ist.
Nein. Durch korrekte Anästhesie- und Behandlungstechniken ist von der Behandlung meist nichts oder nur sehr wenig zu spüren. Sollte es ein bis zwei Tage nach der Behandlung zu geringen Schmerzen kommen, lassen sich diese durch leichte Schmerzmittel gut bekämpfen.
Aufgrund unserer genauen und zeitgemäßen Behandlungsweise ist eine Wurzelkanalbehandlung bei Herrn Sauer MSc meistens mit ein bis zwei Terminen abgeschlossen. In der Zwischenzeit ist der Zahn provisorisch verschlossen, sodass Sie beim Kauen kaum Einschränkungen haben. Bitte planen Sie jedoch für den Termin je nach Zahn und Anspruch eine halbe bis zu eineinhalb Stunden Zeit ein.
Nein. Bei einem endodontisch behandelten Zahn wird lediglich der Hohlraum im Inneren des Zahnes behandelt. Der mit Bakterien infizierte Zahn wird gereinigt und bis in die feinsten Verästelungen dieses Hohlraums mit einer speziellen Füllungsmasse aufgefüllt. Der Zahn selbst wird genauso wie vor der Wurzelkanalbehandlung durch den Zahnhalteapparat versorgt.
Nein, nicht durch die Wurzelkanalbehandlung. Die Zahnhartsubstanz verändert sich nicht durch die Wurzelkanalbehandlung. Da jedoch häufig ein großes Loch vorhanden ist, ist die Eigenstabilität des Zahnes reduziert.
Meistens hat der Zahn bereits einen großen, tiefen Defekt, sodass eine Wurzelkanalbehandlung meist überhaupt erst notwendig wird. Deshalb kann es sein, dass der Zahn nach der Behandlung mit einer Krone versorgt werden muss, um den verlorengegangenen Anteil zu ersetzen und den Zahn dadurch wieder zu stabilisieren. Gegebenenfalls wird der Zahn zusätzlich auch mit einem Wurzelstift versorgt (nicht zu verwechseln mit einem in den Kieferknochen gesetzten Implantat!).
Ca. 50% der Misserfolge nach einer Wurzelkanalbehandlung sind nach aktueller Studienlage auf eine ungeeignete Restauration (einfache Kunststofffüllung, Amalgam, Zement) zurückzuführen. Wenn Sie als überwiesener Patient für die Wurzelkanalbehandlung kommen, kümmert sich Ihr Hauszahnarzt in der Regel um die weitere Versorgung.
Die Kosten für eine Wurzelkanalbehandlung variieren je nach Aufwand. In der Regel sind die Kosten für eine Wurzelkanalbehandlung und einen Zahnaufbau geringer als bei den alternativen Therapien. Kommt es zum Verlust des Zahnes, muss die entstandene Lücke meist aufwendig rekonstruiert werden, z. B. durch eine Brücke, ein Implantat oder eine herausnehmbare Prothese. Im Falle einer Brücke müssten die benachbarten, mitunter gesunden Zähne, beschliffen werden. Dies bedeutet einen weit größeren Eingriff mit meist höherem Zeit- und Kostenaufwand.
Zum 1.1.2004 wurden vom Gesetzgeber Richtlinien verabschiedet, die eine mögliche Erstattung von Wurzelbehandlungen durch die gesetzliche Krankenkasse stark einschränken. Laut Sozialgesetzbuch V muss eine Behandlung gemäß den Richtlinien der gesetzlichen Krankenkasse ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Ob eine Behandlung zu Lasten des öffentlichen Gesundheitssystems durchgeführt werden darf, kann ausschließlich der behandelnde Zahnarzt entscheiden, der an das Gesetz gebunden ist.
In allen anderen Fällen muss die Behandlung gemäß der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) in Rechnung gestellt werden. Diese wurde zum Jahr 2012 vom Gesetzgeber neu verabschiedet. Die GOZ führt sämtliche Standardleistungen einer endodontischen Behandlung auf und beinhaltet auch die Vorgaben für Leistungen, die darüber hinaus medizinisch notwendig sind und vom Gesetzgeber nicht zusätzlich erfasst werden konnten. Für privatversicherte Patienten eine Behandlung in der Regel ohne weitere Kosten verbunden.
Wir erstellen Ihnen vor der Behandlung gerne einen detaillierten Kostenplan.